Erdgrab: Je nach Beschaffenheit des Bodens und Friedhofsordnung ist Platz für bis zu 4 Särge übereinander. Nach der Beisetzung gilt die Totenruhe für 10 Jahre. In dieser Zeit darf grundsätzlich nicht exhumiert (also enterdigt) werden. Das heißt, man muss langfristig vorausplanen, für wen das Grab gedacht ist. Sind 10 Jahre vergangen, dürfen alle Särge exhumiert und in einen Sarg zusammengelegt werden. Je nach Friedhof dürfen auch Grabdeckel aufgelegt werden.
Gruft: Bei der gemauerten Grabstätte ist immer ein Zinkeinsatz erforderlich. Dieser gilt verlötet als luftdicht abgeschlossen und befindet sich innerhalb des gewählten Sargmodells aus Holz oder Metall. Dadurch verändert sich der Leichnam bedeutend langsamer und es gilt eine Totenruhe von 30 Jahren. Im Zuge der Trauerfeier wird nur vom Geistlichen Erde nachgeworfen, alle anderen verwenden Weihwasser oder Blumen als Zeichen der letzten Ehre.
Gedenkstätte am Friedhof
Grabstein mit Inschrift
Wiese oder Platte
Platz für Blumen und Engerl
So wie man den Sarg bestattet, kann man es auch mit Urnen machen. Der Vorteil ist, dass für Urnen immer noch Platz gefunden wird, selbst wenn die Grabstelle als voll gilt. Auf den meisten Friedhöfen können auch Urnengräber, die zirka halb so lang sind, erstattet werden.
Gedenkstätte am Friedhof
mehrere Verstorbene finden Platz
längere Bestattungsfrist
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