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Die Urne zu Hause aufbewahren 

und den Verstorbenen Nahe sein

Viele Angehörige möchten die Verstorbenen stets bei sich haben. Aus diesem Grund möchten die Hinterbliebenen oft die Urne mit nach Hause nehmen. So ist der/die Verstorbene immer ganz nah. Unser erfahrenes Team der Bestattung Ried in Wien und Niederösterreich, unterstützt Sie bei der Organisation und Umsetzung der Bestattung und steht Ihnen bei der Planung Ihrer individuellen Trauerfeier zur Seite.

Privatbegräbnisstätte – Urne zu Hause aufbewahren

Eine Privatbegräbnisstätte muss nicht zwingend der eigene Wohnort sein. Die Urne kann auch z.B. im eigenen Garten beigesetzt werden. Eine Genehmigung für eine Privatbegräbnisstätte ist in diesem Fall erforderlich und kann nur von einem direkten Angehörigen (z.B. Frau, Kind, …) eingereicht werden. 

Bestattung Ried unterstützt Sie gerne bei allen anfallenden behördlichen Formalitäten in Wien und Niederösterreich.

Voraussetzungen für die Aufbewahrung der Urne zu Hause

Die Aufbewahrung der Urne zu Hause ist in Österreich erlaubt. Jedoch sind in jedem Bundesland gesonderte Auflagen zu beachten.

Grundsätzlich gilt:

 Zustimmung Bewilligung aller Angehörigen:

Für die Aufbewahrung der Urne zu Hause müssen alle direkten Angehörigen des/der Verstorbenen (Frau/Mann, eingetragene Partnerin/eingetragener Partner, Eltern, Kinder) zustimmen. Eine Zustimmung Bewilligung der Angehörigen entfällt, wenn die Urnenaufbewahrung zu Hause bereits in einem Testament oder in einer letztwilligen Verfügung festgehalten wurde. Auch bei der Bestattungsvorsorge beim zuständigen Bestatter kann dieser Wunsch festgehalten werden.

Zustimmung Bewilligung des Grundstückseigentümers

Bei einem Antrag für die Aufbewahrung der Urne zu Hause ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers einzuholen. Im Falle einer Mietwohnung wäre beim Vermieter die Zustimmung einzuholen. Sind Sie selbst der Eigentümer, ist keine Zustimmung Bewilligung erforderlich. Es reicht ein Nachweis vom Grundbucheintrag.

ACHTUNG: Bei einem Umzug müssen Sie einen neuen Antrag stellen!

INFO: In den Gemeindebauten von Wien befinden sich derzeit über 280 Urnen.

 

Antrag bei der zuständigen Gemeinde stellen

Nachdem der Grundstückseigentümer zugestimmt hat, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Gemeinde (z.B. MA40 in Wien) bzw. beim zuständigen Bürgermeister stellen.

Entnahme einer Teilmenge für Gedenkschmuck

Bei einer Kremation (auch Feuerbestattung genannt) entstehen ca. 2.500 g Asche. Um einen Gedenkschmuck anfertigen zu lassen, benötigt man je nach Modell zwischen 50 g und 500 g. Die Entnahme der Asche für die Anfertigung eines Gedenkschmuckes, Edelsteins oder Diamanten ist ausschließlich durch den Bestatter erlaubt.

 

Unsere kompetenten Mitarbeiter bei Bestattung Ried informieren Sie ausführlich über alle notwendigen Erledigungen und übernehmen für Sie alle anfallenden Formalitäten in Wien und Niederösterreich.

Die notwendigen Unterlagen

Für die Aufbewahrung einer Urne zu Hause, sind folgende Unterlagen erforderlich: 

  • Zustimmung des Grundstückseigentümers
  • Antrag bei der zuständigen Gemeinde bzw. beim zuständigen Bürgermeister

Für die Anfrage einer Privatbegräbnisstätte werden folgende Unterlagen benötigt: 

  • Zustimmung des Grundstückseigentümer 
  • Antrag bei der zuständigen Gemeinde bzw.       beim zuständigen Bürgermeister
  • Sterbeurkunde oder Auszug aus dem Sterbebuch
  • Auszug aus dem Grundbuch
  • Maßstabsgerechter Plan des Grundstückes bzw. der Wohnung mit Kennzeichnung des Aufstellungsortes der Urne
  • Testament bzw. letztwillige Verfügung des Verstorbenen, dass diese Art von Bestattung gewünscht wird
  • Wenn kein Testament bzw. letztwillige Verfügung des Verstorbenen vorhanden ist:
    schriftliche Zustimmung aller direkten Angehörigen (Frau/Mann, Eltern, eingetragener Partner/eingetragene Partnerin, Kinder, etc.

Nach Einreichen der erforderlichen Unterlagen wird durch die Gemeinde bzw. durch den Bürgermeister oder in Wien durch die MA40 eine Genehmigung ausgestellt. Mit dieser Genehmigung kann die Urne vom Bestatter übernommen und zu Hause aufgestellt werden.

Bestattung Ried unterstützt Sie gerne bei allen organisatorischen Besorgungen in Wien und Niederösterreich. Unser Team ist stets bemüht, Ihre Anregungen und Wünsche bis ins kleinste Detail bei der Beisetzung umzusetzen, um Ihnen den Abschied von Ihren geliebten Menschen so würde- und liebevoll wie möglich zu gestalten.

 Die zuständigen Antragsstellen in Österreich

Bundesland

Zuständige Antragsstelle

Wien

MA40

Niederösterreich

Gemeinde

Burgenland

Bürgermeister

Oberösterreich

Gemeinde

Salzburg

Bürgermeister

Vorarlberg

Die Mitnahme der ganzen Urne ist nicht möglich. Die Asche kann jedoch vom Bestatter geteilt werden und ein Teil muss beigesetzt werden

Tirol

Die Mitnahme der ganzen Urne ist nicht möglich. Ein kleiner Teil der Asche darf vom Bestatter entnommen werden.

Steiermark

Gemeinde (ausgenommen Graz 🡪 Magistrat)

Kärnten

Genehmigung einer Sonderbestattungsanlage durch die Gemeinde

Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter einer Privatbegräbnisstätte?

So wird die Grabstätte auf privatem Grundstück genannt (z.B. der eigene Garten). Die Anzahl der Verstorbenen ist dabei begrenzt. Särge dürfen ausschließlich in Grüften ruhen, Urnen hingegen haben eine Vielfalt an Beisetzungsmöglichkeiten (Urnenschrein, Naturgrab, Gruft).
Die Urne für die Wohnung oder im Haus fällt nicht unter diesen Begriff. In diesem Fall redet man von „Aufbewahrung einer Urne außerhalb eines Friedhofs“.

Wie und warum wird eine Urne gesichert?

Alle Urnen werden nach der Feuerbestattung vom Bestatter gesichert, um das Verstreuen der Asche des/der Verstorbenen zu verhindern. Der/Die Verstorbene wird bei der Kremation (Einäscherung) bei ca. 850 Grad Celsius in einem Kremationssarg verbrannt.

Zur Identifikation wird bei der Feuerbestattung ein feuerfester Schamottestein mit eingravierter Nummer beigelegt.

Nach dem Abkühlen der Asche und nach der Aschenaufbereitung wird die Asche vom Bestatter in eine Aschenkapsel gefüllt. Die Aschekapsel wird verschlossen und plombiert. An der Außenseite wird ein Sticker mit der Identifikationsnummer (ident mit der Nummer am Schamottestein) angebracht. Anschließend wird die Aschekapsel in eine Überurne eingesetzt.

So wird verhindert, dass Urnen unerlaubt geöffnet werden und die Asche des/der Verstorbenen verstreut wird.

Ist eine Beisetzung der Urne nachträglich noch möglich?

Eine Beisetzung der Urne (am Friedhof, Gruft, etc.) zu einem späteren Zeitpunkt ist in Österreich kein Problem.

Darf ich die Asche in meinem eigenen Garten verstreuen?

In Österreich ist es nicht erlaubt, die Asche im eigenen Garten zu verstreuen.

Warum sind die Kosten deutlich geringer, wenn ich die Urne zu Hause aufbewahre, im Vergleich zu einer Erdbestattung?

Die Kosten sind deutlich geringer, da z.B. laufende Kosten am Friedhof entfallen. Bei einer Erdbestattung fallen nicht nur Kosten für den Friedhof, sondern auch für Grabstein, Grabpflege, etc. an.

Welche Möglichkeiten bietet eine Feuerbestattung?

Die Feuerbestattung lässt viele Alternativen offen.

Die Bestattung kann mit einer Urne auf einem Friedhof, in einer Gruft, in ein Kolumbarium oder im eigenen Garten erfolgen.

Außerdem gibt es die Möglichkeit, Bestattungsarten zu vereinen – Wasserbestattung, Diamantbestattung, Naturbestattung oder Weltraumbestattung.

Welche Vorteile hat eine Bestattungsvorsorge!

Die Vorsorge bietet viele Vorteile, vor allem für die Hinterbliebenen. 

Bei der Vorsorge können bereits vor einem Sterbefall sämtliche Wünsche der Beisetzung dem Bestatter mitgeteilt werden. 

Sie haben noch weitere Fragen zur Erdbestattung, Feuerbestattung oder zu Kosten, Urnen, etc.? Unser Team in Wien und Niederösterreich berät Sie gerne ausführlich über Ihre Anliegen.