Skip to main content

CORONA-VIRUS (2)

Bei einem Todesfall rufen Sie uns umgehend an: 01 270 1907.


Todesfall während der Corona-Pandemie: Es gibt grundsätzlich keine Änderungen beim Ablauf der erforderlichen Maßnahmen wie ärztliche Todesfeststellung, Totenbeschau durch den Gemeindearzt, Abholung vom Sterbeort oder der Beurkundung am Standesamt.

Besprechung bei uns: Maximal 2 Angehörige dürfen beim Aufnahmegespräch im Raum sein. Es ist eine MNS-Maske zu tragen, zusätzlich haben wir eine Plexiglasabschirmung installiert.
Die erforderlichen Dokumente der/s Verstorbenen können Sie bereits im Vorfeld per Mail an uns senden. Kleidung, Foto oder Sargbeigaben bringen Sie bitte zum Aufnahamegespräch mit.
Hier können Sie schon zuhause den Sarg, die Gedenkkerze, Parten, Gedenkbilder und Kränze auswählen.
Bitte nehmen Sie in jedem Fall vor einem Besuch Kontakt mit Ihrer Wunschfiliale auf!.

Beim Begräbnis: Es dürfen maximal 50 Trauergäste mit mindestens 1 Meter Abstand zueinander an der Trauerfeier teilnehmen. Dieser Abstand ist bei Personen, welche in einem gemeinsamen Haushalt leben, nicht vorgeschrieben.
In der Aufbahrungshalle sowie am gesamten Friedhof gilt Maskenpflicht. Pro Person sind zudem 10 m² in Innenräumen erforderlich, was die Trauergäste in der Halle teilweise massiv einschränkt).
Wenn Sie möchten übertragen wir die Trauerfeier kostengünstig LIVE weltweit per Zugangscode über unsere eigene Homepage. Die Trauerfeier ist dann live auf dem PC, Tablet oder mit dem Handy empfangbar. Dieser Service ist auch für alle wichtig, die aufgrund der geltenden Personenbeschränkung nicht kommen dürfen oder aus dem Ausland nicht anreisen können.